Gutachten §57a "Pickerl"

Kraftfahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Verabsäumt man es, diese Überprüfungen rechtzeitig vornehmen zu lassen, macht man sich nicht nur strafbar, sondern kann im Falle eines Unfalls auch den Versicherungsschutz verlieren. Bringen Sie Ihr KFZ einfach rechtzeitig zu uns – wir sorgen dafür, dass Sie rasch zu Ihrer Begutachtungsplakette kommen und so sicher unterwegs sind!

 

Wann muss das Gutachten nach §57a durchgeführt werden?

Für die Durchführung der Begutachtung nach § 57a gibt es einen Toleranzzeitraum von 6 Monaten: Ausgehend vom gestanzten Monat auf Ihrer aktuellen Plakette können Sie die Überprüfung vom Beginn des Monats davor bis zum Ende des vierten Monats danach vornehmen lassen, ohne dass sich dadurch der Fälligkeitszeitpunkt für das darauffolgende Jahr verschiebt.

 

Was wird bei diesem Gutachten überprüft?

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Ihr KFZ den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Motor und Bremsen werden dabei genau unter die Lupe genommen und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.


Treue-Aktion

Unsere Treue-Aktion beinhaltet folgende Leistungen:


Vergünstigungen bei Reinigung

Vergünstigungen bei Fahrzeugabholung

Vergünstigungen bei Kleinschäden


Die Preise variieren je nach Auftragsart und Leistung. Bei einem persönlichen Termin schüren wir hierfür das passende Paket für Sie.


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